Vertragslaufzeit, Abrechnung und Kündigung der WordPress-Servicepakete

  1. Vertragsbeginn und -ende:
    Der Vertrag beginnt mit dem Monat der Buchung. Die reguläre Vertragslaufzeit orientiert sich an Halbjahreszeiträumen (1. Januar – 30. Juni und 1. Juli – 31. Dezember). Verträge enden zunächst mit Ablauf des nächsten Halbjahreszeitraums, sofern nicht vorzeitig schriftlich gekündigt wird. 
    Beispiel: Bei einer Buchung im März endet die Vertragslaufzeit regulär am 30. Juni desselben Jahres.
  2. Kostenloser Einrichtungsmonat:
    Der erste Monat nach der Buchung dient der Einrichtung und ist für den Kunden kostenlos. Die Berechnung der Entgelte beginnt erst mit dem zweiten Monat nach der Buchung. 
    Beispiel: Bei einer Buchung im März ist der März kostenlos. Die Berechnung beginnt im April und umfasst die Monate April, Mai und Juni.
  3. Automatische Vertragsverlängerung:
    Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des aktuellen Halbjahreszeitraums schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Halbjahreszeitraum (sechs Monate).
  4. Kündigung:
    Eine ordentliche Kündigung des Vertrages kann jederzeit schriftlich erfolgen. Der Vertrag endet jedoch erst mit Ablauf des aktuellen Halbjahreszeitraums.
  5. Keine Rückerstattung:
    Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen während eines laufenden Halbjahreszeitraums ist ausgeschlossen, auch wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
  6. Abrechnung im Halbjahrestakt:
    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich für den jeweils verbleibenden Zeitraum des aktuellen Halbjahres (ab dem zweiten Monat nach der Buchung) und danach für jeweils sechs Monate im Voraus.
  7. Recht auf fristlose Kündigung:
    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien schwerwiegend gegen die vertraglichen Pflichten verstößt.
  8. Erfüllungspflichten:
    Der Anbieter bleibt während des gesamten Abrechnungszeitraums verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, unabhängig davon, ob der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.